Ratgeber

Insolvenz vermeiden: die geordneten Alternativen im Überblick

Eine Insolvenz zu vermeiden ist für viele Geschäftsführer das wichtigste Ziel, wenn ihre GmbH unter Verbindlichkeiten steht. Die gute Nachricht: Es gibt geordnete Wege, und je früher Sie handeln, desto größer ist der legale Handlungsspielraum. Dieser Ratgeber erklärt, welche Pflichten gelten und welche Alternativen in Frage kommen. NORDWALL & PARTNER begleitet Sie dabei diskret und faktenbasiert.

Zuerst die Pflicht verstehen: die Insolvenzantragspflicht

Für haftungsbeschränkte Gesellschaften wie GmbH, UG und AG gilt bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht nach Paragraf 15a der Insolvenzordnung. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens innerhalb der Höchstfristen von drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen bei Überschuldung. Diese Fristen sind Höchstfristen, keine Regelfristen. Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, soweit ernsthafte und aussichtsreiche Sanierungsbemühungen laufen. Wer die Pflicht versäumt, riskiert Strafbarkeit und persönliche Haftung.

Insolvenz vermeiden heißt deshalb nicht, den Antrag zu verschleppen, sondern rechtzeitig eine Lösung zu finden, bevor die Insolvenzreife eintritt.

Die geordneten Alternativen

Verkauf und Übertragung

Die Übertragung der Geschäftsanteile an einen neuen Gesellschafter, solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist. Notariell beurkundet und rechtssicher gestaltet.

Sanierung und Restrukturierung

Wenn das Unternehmen im Kern tragfähig ist, kann eine Stabilisierung und Fortführung der bessere Weg sein als eine Beendigung.

Geordnete Beendigung

Wenn eine Fortführung nicht sinnvoll ist, kann eine geordnete, rechtssichere Abwicklung die kontrollierte Alternative zur ungeordneten Insolvenz sein.

Warum früh handeln den Unterschied macht

Solange keine Zahlungsunfähigkeit und keine Überschuldung vorliegen, haben Sie die meisten Optionen und die größte Gestaltungsfreiheit. Mit eintretender Insolvenzreife greifen zusätzliche Pflichten wie das Zahlungsverbot nach Paragraf 15b der Insolvenzordnung, und viele Gestaltungen werden schwieriger oder anfechtbar. Deshalb ist der beste Zeitpunkt, sich beraten zu lassen, immer der frühestmögliche.

Weiterführend: Wie die Fristen des Paragraf 15a InsO genau greifen, wann eine Verschleppung strafbar wird und welche persönliche Haftung droht, lesen Sie im Ratgeber Insolvenzverschleppung vermeiden. Ihr persönliches Haftungsrisiko ordnen wir im Beitrag Persönliche Haftung des Geschäftsführers ein.

Was wir nicht tun

Wir vermeiden keine Insolvenz durch Verschleierung. Die verschleiernde Übertragung einer insolvenzreifen Gesellschaft, eine sogenannte Firmenbestattung, ist illegal und führt zu persönlicher Haftung. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar.

Ihr Risiko bei der Kontaktaufnahme ist null. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, und sie verpflichtet Sie zu nichts. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Häufige Fragen

Insolvenz vermeiden: Ihre Fragen

Nein, das lässt sich nicht garantieren, und wer das verspricht, ist unseriös. Ob eine Insolvenz vermeidbar ist, hängt vom Einzelfall ab: von der Höhe der Verbindlichkeiten, der Ertragslage und dem Zeitpunkt des Handelns. Was wir tun, ist eine ehrliche Prüfung der Lage und die Entwicklung geordneter Wege, solange sie möglich sind.

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Antragspflicht nach Paragraf 15a der Insolvenzordnung. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Diese Fristen sind Höchstgrenzen, nicht Wartezeiten.

Nicht unbedingt. Zahlungsprobleme sind ein Warnsignal, aber nicht automatisch Insolvenzreife. Gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Lage sachlich prüfen zu lassen, um Handlungsspielraum zu sichern. Je früher, desto besser.

Bereit für einen geordneten Weg

Schildern Sie uns Ihre Situation. Vertraulich und unverbindlich.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages, absolut diskret.

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Diskret und unverbindlich