Was Insolvenzverschleppung bedeutet
Nach § 15a Absatz 1 der Insolvenzordnung müssen die Mitglieder des Vertretungsorgans einer juristischen Person bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag stellen. Wird dieser Antrag nicht oder nicht rechtzeitig gestellt, spricht man von Insolvenzverschleppung.
Die Fristen
- Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit.
- Spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung.
Wichtig: Das sind Höchstfristen, keine Regelfristen. Der Antrag ist unverzüglich zu stellen, sobald der Insolvenzgrund erkennbar ist und keine begründete Aussicht auf Beseitigung besteht. Die Frist darf nur ausgeschöpft werden, soweit ernsthafte und aussichtsreiche Sanierungsbemühungen laufen. Die Sechs-Wochen-Frist für Überschuldung gilt in dieser Form seit dem 1. Januar 2021, zuvor galten einheitlich drei Wochen.
Die Folgen
Strafbarkeit
Wer den Antrag vorsätzlich nicht rechtzeitig stellt, riskiert nach § 15a Absatz 4 der Insolvenzordnung eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Bei fahrlässigem Verstoß droht nach § 15a Absatz 5 eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Persönliche Haftung
Neben der Strafbarkeit kann eine persönliche Haftung entstehen, unter anderem über § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 15a der Insolvenzordnung sowie über die Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen nach § 15b der Insolvenzordnung.
Wen die Antragspflicht trifft
Die Antragspflicht trifft vor allem haftungsbeschränkte Rechtsträger, also juristische Personen wie GmbH, UG und AG sowie Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als Vollhafter, etwa die GmbH & Co. KG. Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit einer natürlichen Person als persönlich haftendem Gesellschafter unterliegen ihr nicht.
So vermeiden Sie das Risiko
Der sicherste Weg, Insolvenzverschleppung zu vermeiden, ist rechtzeitiges, sachliches Handeln. Wer früh prüfen lässt, ob und wann ein Insolvenzgrund vorliegt, gewinnt Klarheit und Handlungsspielraum. Wir helfen Ihnen, die Lage einzuordnen, und koordinieren die notwendige rechtliche und steuerliche Prüfung mit den eingebundenen Fachberatern.