Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um Verbindlichkeiten, Verkauf und Insolvenz

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die Geschäftsführer in der Krise am häufigsten stellen: zu persönlicher Haftung, zum Verkauf mit Schulden, zur Insolvenzantragspflicht, zu Diskretion und Kosten. Alle Antworten sind sachlich und faktenbasiert. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, geben aber einen verlässlichen Überblick.

Haftung und Privatvermögen

Haftung und Privatvermögen

Grundsätzlich nicht. Nach dem Trennungsprinzip aus Paragraf 13 Absatz 2 GmbHG haftet für die Verbindlichkeiten der GmbH nur das Gesellschaftsvermögen. Es gibt vier praxisrelevante Ausnahmen: nicht abgeführte Steuern bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, vorenthaltene Sozialabgaben, persönliche Bürgschaften und Insolvenzverschleppung. Mehr dazu auf der Seite zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers.

Nein. Ein Verkauf der Geschäftsanteile beendet Ihre künftige Verantwortung, wirkt aber nicht rückwirkend haftungsbefreiend für bereits begangene Pflichtverletzungen. Für die Zeit nach dem wirksamen Ausscheiden haften Sie nicht mehr. Wie ein solcher Verkauf mit Schulden abläuft, erläutern wir gesondert.

Verkauf mit Schulden

Verkauf mit Schulden

Ja, ein Verkauf der Geschäftsanteile ist grundsätzlich auch mit Verbindlichkeiten möglich. Am saubersten ist er, solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist. Je früher Sie handeln, desto größer der legale Handlungsspielraum. Details finden Sie unter GmbH verkaufen mit Schulden und zum Share Deal.

Ja. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung. Bei uns ist sie fester Bestandteil jedes Vorgangs. Angebote ohne Notar sind ein Warnsignal.

Insolvenz und Fristen

Insolvenz und Fristen

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Antragspflicht nach Paragraf 15a der Insolvenzordnung. Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Das sind Höchstfristen, keine Regelfristen. Wie sich das vermeiden lässt, lesen Sie unter Insolvenz vermeiden.

Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kann das nach Paragraf 15a der Insolvenzordnung strafbar sein: bei Vorsatz Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Zusätzlich kann eine persönliche Haftung entstehen. Mehr dazu unter Insolvenzverschleppung vermeiden.

Dann gelten besondere gesetzliche Pflichten, unter anderem die Insolvenzantragspflicht. In diesen Fällen spielen wir kein Standard-Verkaufsversprechen aus, sondern prüfen gemeinsam mit den Beteiligten, ob und wie eine koordinierende Begleitung noch möglich ist.

Diskretion und Kosten

Diskretion und Kosten

Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, verschlüsselt übertragen, DSGVO-konform gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Auf Wunsch melden wir uns ausschließlich über einen von Ihnen gewählten Kanal. Mehr zu unserem Umgang unter Diskretion und Vertraulichkeit.

Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Es gibt keine Vorkasse und keine versteckten Kosten. Eine Vergütung entsteht erst, wenn konkrete Leistungen vereinbart werden, und wird vorher transparent festgelegt. Eine Übersicht bietet die Seite Ablauf und Kosten.

In der Regel innerhalb eines Werktages nach Ihrer Anfrage, absolut diskret.

Zu NORDWALL & PARTNER

Zu NORDWALL & PARTNER

Nein. NORDWALL & PARTNER ist eine spezialisierte Unternehmensberatung und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Umsetzung sowie die notarielle Beurkundung erfolgen durch die eingebundenen Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Mehr über uns.

Nein. Die verschleiernde Übertragung einer insolvenzreifen Gesellschaft ist illegal und führt zu persönlicher Haftung. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar.

Ihre Frage war nicht dabei

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Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages, absolut diskret.

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Diskret und unverbindlich