Verkauf und Übertragung

Share Deal und Anteilsübertragung: so läuft die Übertragung ab

Beim Share Deal werden die Geschäftsanteile einer Gesellschaft an einen neuen Gesellschafter übertragen. Das ist der zentrale Weg, um eine GmbH oder UG geordnet abzugeben, statt sie in eine ungeordnete Insolvenz laufen zu lassen. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf Schritt für Schritt, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. NORDWALL & PARTNER begleitet die Übertragung diskret und rechtssicher.

Was ein Share Deal ist

Beim Share Deal kauft ein Erwerber die Gesellschaftsanteile, nicht einzelne Vermögensgegenstände. Die Gesellschaft bleibt als Rechtsträger bestehen, es wechselt der Gesellschafter. Das unterscheidet den Share Deal vom Asset Deal, bei dem einzelne Wirtschaftsgüter übertragen werden. Für die geordnete Abgabe einer verschuldeten Gesellschaft ist der Share Deal der übliche Weg.

Der Ablauf Schritt für Schritt

1. Prüfung der Ausgangslage

Wir sehen uns mit Ihnen die Gesellschaft an: Rechtsform, Verbindlichkeiten, mögliche Insolvenzreife. Daraus ergibt sich, ob und wie ein Share Deal rechtssicher möglich ist.

2. Gestaltung und Konditionen

Passt der Weg, legen wir Konditionen und Ablauf gemeinsam und transparent fest. Keine Vorkasse, keine versteckten Kosten.

3. Notarielle Beurkundung

Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf von Gesetzes wegen der notariellen Beurkundung. Der Notar beurkundet den Anteilskaufvertrag und die Abtretung. Das schafft Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit. Ein Share Deal ohne notarielle Beurkundung ist bei GmbH-Anteilen nicht wirksam möglich.

4. Umsetzung und Eintragung

Nach der Beurkundung werden die notwendigen Schritte umgesetzt, etwa die Aktualisierung der Gesellschafterliste. Wir koordinieren den Ablauf mit den eingebundenen Fachberatern.

Warum der Zeitpunkt entscheidend ist

Ein Share Deal ist rechtlich am saubersten, solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist. Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung greifen zusätzliche Pflichten, und gestaltende Übertragungen können anfechtbar sein oder strafrechtliche Risiken bergen. Je früher, desto größer der legale Handlungsspielraum. Und wichtig: Die Übertragung beendet die künftige Verantwortung, wirkt aber nicht rückwirkend haftungsbefreiend für bereits begangene Pflichtverletzungen.

Und wichtig: Die Übertragung beendet die künftige Verantwortung, wirkt aber nicht rückwirkend haftungsbefreiend für bereits begangene Pflichtverletzungen. Für die Zeit nach dem wirksamen Ausscheiden haften Sie nicht mehr. Deshalb ist der Zeitpunkt entscheidend. Wer sauber und rechtzeitig gestaltet, bevor Insolvenzreife eintritt, hat die besten Voraussetzungen. Wir sagen Ihnen das offen, weil Vertrauen für uns wichtiger ist als ein schnelles Versprechen.

Ihr Risiko bei der Kontaktaufnahme ist null. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, und sie verpflichtet Sie zu nichts. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Häufige Fragen

Share Deal und Anteilsübertragung: Ihre Fragen

Beim Share Deal werden die Gesellschaftsanteile übertragen, die Gesellschaft selbst bleibt bestehen. Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände verkauft. Für die geordnete Abgabe einer Gesellschaft ist in der Regel der Share Deal der passende Weg.

Ja. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung. Bei uns ist die notarielle Beurkundung fester Bestandteil jedes Vorgangs. Angebote ohne Notar sind ein Warnsignal.

Das hängt vom Einzelfall ab, insbesondere von der Ausgangslage und der Rechtsform. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages für eine erste Einschätzung und stimmen den weiteren Zeitrahmen mit Ihnen ab.

Nein. Der Share Deal beendet Ihre künftige Gesellschafterstellung. Für bereits begangene Pflichtverletzungen wirkt er nicht rückwirkend haftungsbefreiend. Für die Zeit nach dem wirksamen Ausscheiden haften Sie nicht mehr. Deshalb ist ein rechtzeitiger, sauberer Vollzug so wichtig.

Bereit für einen geordneten Weg

Schildern Sie uns Ihre Situation. Vertraulich und unverbindlich.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages, absolut diskret.

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Diskret und unverbindlich