Geordnete Beendigung

Geordnete Abwicklung und Liquidation: die kontrollierte Beendigung

Wenn eine Fortführung oder ein Verkauf nicht sinnvoll ist, muss das Ende nicht ungeordnet sein. Eine geordnete Abwicklung oder Liquidation ist die kontrollierte Alternative zur unvorbereiteten Insolvenz: rechtssicher, diskret und in Abstimmung mit den Beteiligten. NORDWALL & PARTNER begleitet Sie durch diesen Weg, koordiniert mit den eingebundenen Fachberatern.

Was eine geordnete Beendigung ausmacht

Eine geordnete Beendigung bedeutet, die Gesellschaft planvoll und rechtssicher zu beenden, statt sie in eine ungesteuerte Insolvenz laufen zu lassen. Dazu gehört, die Rahmenbedingungen früh zu klären, offene Verpflichtungen zu ordnen und die Schritte mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater abzustimmen. Wichtig ist auch hier der Zeitpunkt: Solange keine Insolvenzreife vorliegt, bestehen die meisten Gestaltungsmöglichkeiten. Liegt bereits Insolvenzreife vor, gelten die gesetzliche Antragspflicht und weitere Pflichten, die zwingend zu beachten sind.

Wie wir vorgehen

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, die Kontrolle bleibt bei Ihnen.

Klare Abgrenzung zur Firmenbestattung

Eine geordnete Abwicklung hat nichts mit einer sogenannten Firmenbestattung zu tun. Die verschleiernde Übertragung einer insolvenzreifen Gesellschaft zur Vereitelung des Gläubigerzugriffs ist illegal und führt zu persönlicher Haftung. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar dokumentiert.

Ihr Risiko bei der Kontaktaufnahme ist null. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, und sie verpflichtet Sie zu nichts. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Häufige Fragen

Geordnete Abwicklung: Ihre Fragen

Eine geordnete Abwicklung ist eine planvolle, selbstbestimmte Beendigung der Gesellschaft, solange die Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Insolvenz ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintritt und mit einer Antragspflicht verbunden ist. Wer früh handelt, hat eher die Wahl zwischen den Wegen.

Bei eingetretener Überschuldung greift die Insolvenzantragspflicht mit einer Höchstfrist. Eine rein freie Abwicklung ist dann nur noch eingeschränkt möglich. Genau deshalb ist eine sorgfältige Prüfung wichtig, ob und in welcher Form eine geordnete Beendigung noch zulässig ist. Wir sehen uns Ihren Fall genau an.

Ja. Diskretion ist ein Kern unserer Arbeit. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Wir stimmen die Kommunikation so ab, dass der Prozess ruhig und vertraulich verläuft.

Bereit für einen geordneten Weg

Schildern Sie uns Ihre Situation. Vertraulich und unverbindlich.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages, absolut diskret.

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Diskret und unverbindlich