Was eine geordnete Beendigung ausmacht
Eine geordnete Beendigung bedeutet, die Gesellschaft planvoll und rechtssicher zu beenden, statt sie in eine ungesteuerte Insolvenz laufen zu lassen. Dazu gehört, die Rahmenbedingungen früh zu klären, offene Verpflichtungen zu ordnen und die Schritte mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater abzustimmen. Wichtig ist auch hier der Zeitpunkt: Solange keine Insolvenzreife vorliegt, bestehen die meisten Gestaltungsmöglichkeiten. Liegt bereits Insolvenzreife vor, gelten die gesetzliche Antragspflicht und weitere Pflichten, die zwingend zu beachten sind.
Wie wir vorgehen
- Wir prüfen mit Ihnen, ob und wie eine geordnete Beendigung der passende Weg ist.
- Wir strukturieren die Schritte und koordinieren die rechtliche und steuerliche Umsetzung.
- Wir achten auf Diskretion, damit der Prozess ruhig und vertraulich abläuft.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, die Kontrolle bleibt bei Ihnen.
Klare Abgrenzung zur Firmenbestattung
Eine geordnete Abwicklung hat nichts mit einer sogenannten Firmenbestattung zu tun. Die verschleiernde Übertragung einer insolvenzreifen Gesellschaft zur Vereitelung des Gläubigerzugriffs ist illegal und führt zu persönlicher Haftung. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar dokumentiert.