Verkauf und Übertragung

GmbH verkaufen mit Schulden: der geordnete Weg statt unkontrollierter Insolvenz

Sie möchten Ihre GmbH mit Schulden verkaufen und die Verantwortung geordnet abgeben, bevor die Lage aus dem Ruder läuft. Das ist möglich. Der Verkauf der Geschäftsanteile, ein sogenannter Share Deal, ist eine ernstzunehmende Alternative zur ungeordneten Insolvenz, wenn er rechtzeitig und rechtssicher gestaltet wird. NORDWALL & PARTNER begleitet Sie dabei diskret, faktenbasiert und notariell beurkundet.

Warum ein Verkauf oft besser ist als abzuwarten

Wer zu lange wartet, verliert Handlungsspielraum. Solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist, können Sie Ihre Anteile am freiesten übertragen und den Übergang selbst mitgestalten. Der Grundsatz ist einfach: Je früher gehandelt wird, desto größer der legale Handlungsspielraum. Ein geordneter Verkauf schafft Ruhe, wo eine unvorbereitete Insolvenz Kontrollverlust bedeuten würde.

So läuft der Verkauf ab

Prüfung der Ausgangslage

Wir sehen uns gemeinsam mit Ihnen die Situation der Gesellschaft an: Rechtsform, Höhe der Verbindlichkeiten, Stand einer möglichen Insolvenzreife. Daraus ergibt sich, welcher Weg rechtssicher möglich ist.

Gestaltung und Konditionen

Wenn ein Verkauf der passende Weg ist, legen wir Konditionen und Ablauf gemeinsam und transparent fest. Keine Vorkasse, keine versteckten Kosten.

Notarielle Beurkundung

Die Übertragung der Geschäftsanteile einer GmbH ist von Gesetzes wegen notariell zu beurkunden. Das ist bei uns kein optionaler Zusatz, sondern fester Bestandteil. Die notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit.

Koordination mit den Fachberatern

Rechtliche und steuerliche Fragen klären die eingebundenen Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Wir koordinieren den Ablauf, damit alles ineinandergreift.

Ehrlich gesagt: Ein Verkauf der Geschäftsanteile beendet Ihre künftige Gesellschafterstellung, und eine Amtsniederlegung beendet Ihre künftige Organstellung als Geschäftsführer. Beides wirkt jedoch nicht rückwirkend haftungsbefreiend für Pflichtverletzungen, die bereits begangen wurden. Für die Zukunft, also für alles nach dem wirksamen Ausscheiden, haften Sie nicht mehr. Deshalb ist der Zeitpunkt entscheidend. Wer sauber und rechtzeitig gestaltet, bevor Insolvenzreife eintritt, hat die besten Voraussetzungen. Wir sagen Ihnen das offen, weil Vertrauen für uns wichtiger ist als ein schnelles Versprechen.

Keine Firmenbestattung

Wir grenzen uns klar von unseriösen Anbietern ab. Die verschleiernde Übertragung einer insolvenzreifen Gesellschaft an Strohleute, ein Austausch des Geschäftsführers oder eine Sitzverlegung zur Vereitelung des Gläubigerzugriffs sind illegal, erfüllen regelmäßig Straftatbestände und führen zu persönlicher Haftung. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar dokumentiert.

Ihr Risiko bei der Kontaktaufnahme ist null. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, und sie verpflichtet Sie zu nichts. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Häufige Fragen

GmbH mit Schulden verkaufen: Ihre Fragen

Ja. Ein Verkauf der Geschäftsanteile ist auch bei bestehenden Verbindlichkeiten grundsätzlich möglich. Rechtlich am saubersten ist er, solange noch keine Insolvenzreife, also keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, eingetreten ist. Danach ist ein Verkauf nicht per se verboten, aber durch zwingende Pflichten stark eingeschränkt und wird typischerweise nur noch im eröffneten Verfahren mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gestaltet.

Nein, das wäre unehrlich. Der Verkauf beendet Ihre künftige Verantwortung, wirkt aber nicht rückwirkend haftungsbefreiend für bereits begangene Pflichtverletzungen. Schadensersatzansprüche der Gesellschaft aus Paragraf 43 GmbHG verjähren erst nach fünf Jahren, und steuerliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus der Amtszeit können bestehen bleiben. Für die Zeit nach dem wirksamen Ausscheiden haften Sie nicht mehr. Genau deshalb ist rechtzeitiges Handeln so wichtig.

Ja. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung. Angebote, die einen Verkauf ohne Notar in Aussicht stellen, sind ein Warnsignal. Bei uns ist die notarielle Beurkundung fester Bestandteil jedes Vorgangs.

Das hängt vom Einzelfall ab. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages für eine erste Einschätzung. Der weitere Zeitrahmen richtet sich nach der Ausgangslage, der Rechtsform und der Frage, ob bereits Insolvenzreife vorliegt. Rechtzeitiges Handeln verkürzt und vereinfacht den Weg.

Bereit für einen geordneten Weg

Schildern Sie uns Ihre Situation. Vertraulich und unverbindlich.

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages, absolut diskret.

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Diskret und unverbindlich