Warum ein Verkauf oft besser ist als abzuwarten
Wer zu lange wartet, verliert Handlungsspielraum. Solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist, können Sie Ihre Anteile am freiesten übertragen und den Übergang selbst mitgestalten. Der Grundsatz ist einfach: Je früher gehandelt wird, desto größer der legale Handlungsspielraum. Ein geordneter Verkauf schafft Ruhe, wo eine unvorbereitete Insolvenz Kontrollverlust bedeuten würde.
So läuft der Verkauf ab
Prüfung der Ausgangslage
Wir sehen uns gemeinsam mit Ihnen die Situation der Gesellschaft an: Rechtsform, Höhe der Verbindlichkeiten, Stand einer möglichen Insolvenzreife. Daraus ergibt sich, welcher Weg rechtssicher möglich ist.
Gestaltung und Konditionen
Wenn ein Verkauf der passende Weg ist, legen wir Konditionen und Ablauf gemeinsam und transparent fest. Keine Vorkasse, keine versteckten Kosten.
Notarielle Beurkundung
Die Übertragung der Geschäftsanteile einer GmbH ist von Gesetzes wegen notariell zu beurkunden. Das ist bei uns kein optionaler Zusatz, sondern fester Bestandteil. Die notarielle Beurkundung schafft Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Koordination mit den Fachberatern
Rechtliche und steuerliche Fragen klären die eingebundenen Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Wir koordinieren den Ablauf, damit alles ineinandergreift.
Ehrlich gesagt: Ein Verkauf der Geschäftsanteile beendet Ihre künftige Gesellschafterstellung, und eine Amtsniederlegung beendet Ihre künftige Organstellung als Geschäftsführer. Beides wirkt jedoch nicht rückwirkend haftungsbefreiend für Pflichtverletzungen, die bereits begangen wurden. Für die Zukunft, also für alles nach dem wirksamen Ausscheiden, haften Sie nicht mehr. Deshalb ist der Zeitpunkt entscheidend. Wer sauber und rechtzeitig gestaltet, bevor Insolvenzreife eintritt, hat die besten Voraussetzungen. Wir sagen Ihnen das offen, weil Vertrauen für uns wichtiger ist als ein schnelles Versprechen.
Keine Firmenbestattung
Wir grenzen uns klar von unseriösen Anbietern ab. Die verschleiernde Übertragung einer insolvenzreifen Gesellschaft an Strohleute, ein Austausch des Geschäftsführers oder eine Sitzverlegung zur Vereitelung des Gläubigerzugriffs sind illegal, erfüllen regelmäßig Straftatbestände und führen zu persönlicher Haftung. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar dokumentiert.