Übernahme trotz hoher VerschuldungÜbergabe ab 48 StundenSchutz Ihres Privatvermögens hat höchste Priorität100 % diskret & vertraulichDeutschlandweit tätigKomplett online, kein persönliches Treffen nötigNotariell beurkundetKeine VorkasseAntwort in der Regel innerhalb eines WerktagesRechtssicher & dokumentiertKostenlose ErsteinschätzungKoordination mit Notar, Rechtsanwalt & Steuerberater
Hoch verschuldet, kurz vor der Insolvenz? Wir übernehmen Ihre Gesellschaft. Mitsamt ihren Verbindlichkeiten.
Die Schulden bleiben in der Gesellschaft und gehen mit der Übernahme auf den Erwerber über. Schnell, diskret, notariell beurkundet. Der Schutz Ihres Privatvermögens hat höchste Priorität.
Jahre Praxiserfahrung in der Begleitung von Kapitalgesellschaften
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begleitete Fälle deutschlandweit
100%
notarielle Beurkundung als fester Bestandteil jeder Übertragung
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deutschlandweit tätig, an Ihrem Standort oder digital
Kommt Ihnen das bekannt vor
Der Druck wächst, und Sie tragen ihn meist allein.
Viele Geschäftsführer sehen die Lage kommen, sprechen aber lange mit niemandem darüber. Aus Sorge um den Ruf, manchmal aus Scham. Verständlich. Genau dann macht ein erfahrener Gesprächspartner den größten Unterschied.
Sie sind mit dieser Situation nicht allein. Und in aller Regel gibt es geordnete Wege, wenn man sie rechtzeitig und sauber gestaltet.
Die Verbindlichkeiten wachsen schneller, als das Geschäft sie tragen kann.
Gläubiger oder die Bank erhöhen den Druck, vielleicht steht eine Bürgschaft im Raum.
Sie fragen sich, ob und wann Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
Sie sind unsicher, ob Sie bereits Fristen laufen haben und sich strafbar machen könnten.
Sie möchten eine Lösung, von der möglichst niemand erfährt: nicht Kunden, nicht Mitarbeiter, nicht die Familie.
Drei geordnete Wege
Wir versprechen keine Wunder. Wir schaffen Klarheit und einen geordneten Weg.
Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lage ab. Wir prüfen sie mit Ihnen realistisch und entwickeln gemeinsam die Lösung, die rechtssicher möglich ist. Die Kontrolle bleibt dabei jederzeit bei Ihnen.
Verkauf und Übertragung
Die Übertragung der Gesellschaftsanteile an einen geeigneten Erwerber, sauber gestaltet und notariell beurkundet. Die Verbindlichkeiten bleiben in der Gesellschaft: Der Erwerber übernimmt die Gesellschaft mitsamt ihren Verbindlichkeiten. Rechtlich am klarsten, solange noch keine Insolvenzreife vorliegt.
Wenn das Unternehmen erhalten werden kann, ordnen wir mit Ihnen die Struktur neu: Verbindlichkeiten, Kosten, Prozesse. In Abstimmung mit den eingebundenen Fachberatern, mit dem Ziel, das Unternehmen wieder tragfähig zu machen.
Wenn keine Fortführung sinnvoll ist, begleiten wir die geordnete Abwicklung. Strukturiert, transparent und im Einklang mit den gesetzlichen Pflichten, statt einer unkontrollierten Insolvenz ausgeliefert zu sein.
NORDWALL & PARTNER ist eine spezialisierte Unternehmensberatung und erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Prüfung sowie die notarielle Beurkundung erfolgen durch die eingebundenen Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater.
Vertrauliches Erstgespräch
Ein Gespräch, das entlastet
Sie schildern Ihre Lage. Wir ordnen sie ein.
Der erste Schritt ist kein Vertrag, sondern ein ruhiges, vertrauliches Gespräch. Wir hören zu, prüfen die Rahmenbedingungen und sagen Ihnen ehrlich, welche Wege in Ihrer Situation rechtssicher möglich sind. Ohne Druck, ohne Verpflichtung.
So läuft es ab
Ein klarer Ablauf, bei dem Sie jeden Schritt kennen.
Von der ersten Anfrage bis zur Umsetzung bleibt der Prozess nachvollziehbar. Sie entscheiden auf jeder Stufe, ob und wie es weitergeht. Der gesamte Ablauf funktioniert bequem online und telefonisch, ein persönliches Treffen mit uns ist nicht nötig.
1
Unverbindliche Anfrage
Sie schildern uns Ihre Situation in wenigen Angaben, absolut diskret. Keine Unterlagen nötig.
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Kostenlose Ersteinschätzung
Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages mit einer ersten, ehrlichen Einordnung.
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Vertrauliches Erstgespräch
Im persönlichen Gespräch prüfen wir die Rahmenbedingungen und beantworten Ihre Fragen. Ohne Verpflichtung.
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Szenarien entwickeln
Gemeinsam betrachten wir die möglichen Wege: Verkauf, Sanierung oder geordnete Beendigung.
5
Konditionen gemeinsam festlegen
Bei einem Verkauf legen wir Ablauf und Konditionen transparent und vorab fest. Nichts geschieht über Ihren Kopf hinweg.
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Notarielle Beurkundung
Die Anteilsübertragung wird notariell beurkundet. Wir koordinieren die Beteiligten: Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.
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Rechtssichere Umsetzung
Die Umsetzung erfolgt strukturiert, dokumentiert und diskret. Sie behalten den Überblick bis zum Abschluss.
Drei Fälle aus der Praxis
Von 50.000 Euro bis über 4 Millionen: So läuft eine Übernahme ab.
Wählen Sie die Größenordnung, die Ihrer Lage am nächsten kommt. Sie sehen die typische Branche, den Ablauf und wie schnell eine Übergabe möglich ist.
Beispiel: Gastronomie oder kleiner Dienstleister
50.000 € Verbindlichkeiten
Übergabe ab 48 Stunden
Ausgangslage
Die Umsätze sind weggebrochen, offene Lieferantenrechnungen und ein ausgereizter Kontokorrent, dazu kleinere Steuerrückstände. Noch kein Insolvenzantrag, die Sozialabgaben werden laufend gezahlt.
Ergebnis: Sie geben die Gesellschaft mitsamt ihren Verbindlichkeiten geordnet ab. Die Firmen-Schulden bleiben in der Gesellschaft und gehen mit der Übernahme auf den Erwerber über.
Ihr Privatvermögen hat Vorrang: Bei sauberer, rechtzeitiger Gestaltung bleibt es außen vor, solange keine persönliche Bürgschaft oder Pflichtverletzung im Raum steht.
Ablauf
Tag 0Unverbindliche Anfrage über das Formular, nur wenige Angaben.
Tag 1Kostenlose Ersteinschätzung und eine kurze Unterlagenliste.
Tag 1 bis 2Prüfung von Gesellschafterliste, letzter Auswertung und Verbindlichkeiten.
ab Tag 2Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung und Geschäftsführerwechsel.
Beispiel: Handwerk, Bau-Nebengewerbe oder Handel mit Warenlager
350.000 € Verbindlichkeiten
Übergabe in wenigen Tagen
Ausgangslage
Mehrere Gläubiger, ein Bankdarlehen mit möglicher persönlicher Bürgschaft, Lieferanten, das Finanzamt und Personal. Die Sozialabgaben sind aktuell, eine Insolvenzreife liegt noch nicht vor.
Ergebnis: Sie geben die Gesellschaft mitsamt ihren Verbindlichkeiten geordnet ab. Die Firmen-Schulden bleiben in der Gesellschaft und gehen mit der Übernahme auf den Erwerber über.
Ihr Privatvermögen hat Vorrang: Wir prüfen früh, ob Bürgschaften oder offene Sozialabgaben bestehen, und gestalten so, dass Ihr persönliches Risiko so gering wie möglich bleibt.
Ablauf
Tag 0Unverbindliche Anfrage über das Formular.
Tag 1Kostenlose Ersteinschätzung.
Tag 2 bis 5Prüfung inklusive Bürgschaften, Sicherheiten, laufender Verträge und Personal, koordiniert mit Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater.
danachNotarielle Beurkundung und geordnete Übergabe.
Beispiel: Bauunternehmen, Projektentwicklung, Produktion oder Spedition
über 4 Mio € Verbindlichkeiten
Übergabe meist in 1 bis 4 Wochen
Ausgangslage
Mehrere Bankdarlehen, Gesellschafterdarlehen, Bürgschaften, laufende Projekte und Aufträge sowie Personal. Die Insolvenzreife ist nah oder unklar, deshalb klären wir zuerst den Status nach § 15a InsO und offene Sozialabgaben.
Ergebnis: Auch bei hoher Verschuldung ist eine geordnete Übernahme möglich, solange keine Insolvenzreife versäumt wurde. Die Verbindlichkeiten bleiben in der Gesellschaft und gehen mit der Übernahme auf den Erwerber über.
Ihr Privatvermögen hat höchste Priorität: Gerade bei dieser Größenordnung zählt jeder Tag. Wir klären zuerst Fristen und Pflichten, damit aus einem Firmenproblem kein persönliches wird.
Ablauf
Tag 0Vertrauliche Anfrage, oft unter Zeitdruck.
Tag 1 bis 2Ersteinschätzung und Klärung des Insolvenzstatus nach § 15a InsO.
Woche 1 bis 2Strukturierte Prüfung, Einbindung von Fachanwälten und Steuerberatern, Gestaltung der Übertragung.
danachNotarielle Beurkundung, bei bereits laufendem Verfahren nur in Abstimmung mit den Beteiligten.
Anonymisierte, vereinfachte Beispielfälle zur Veranschaulichung des Ablaufs. Keine Zusage im Einzelfall. Die Zeitangaben setzen vollständige Unterlagen und einen verfügbaren Notartermin voraus. Rechtskräftig wird die Übertragung mit Aufnahme der neuen Gesellschafterliste beim Handelsregister.
Der Zeitpunkt entscheidet
Je früher Sie handeln, desto größer ist Ihr legaler Handlungsspielraum.
Solange die Gesellschaft noch nicht insolvenzreif ist, stehen die meisten Wege offen. Ein Verkauf ist dann rechtlich am saubersten, eine Sanierung realistischer, eine geordnete Beendigung planbar. Mit jedem Zuwarten wird der Spielraum enger.
Kommt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hinzu, greift § 15a InsO: Der Insolvenzantrag muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen, spätestens in drei bzw. sechs Wochen. Wer das versäumt, haftet persönlich und macht sich strafbar.
Diese Fristen sind Höchstfristen, keine starren Countdown-Zahlen. Entscheidend ist, den richtigen Zeitpunkt nicht zu verpassen. Genau das prüfen wir mit Ihnen, sachlich und ohne Panik.
Ein Netzwerk, das zusammenwirkt
Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater, an einer Stelle koordiniert.
Ihr Fall braucht mehrere Kompetenzen. Wir bündeln sie: Wir koordinieren die notarielle Beurkundung, die rechtliche Prüfung und die steuerliche Einordnung mit einem festen Kreis erfahrener Fachberater. Sie haben einen Ansprechpartner, und wir halten die Fäden zusammen.
Notare Rechtsanwälte Steuerberater
NORDWALL & PARTNER koordiniert diese Fachberater und behauptet deren Qualifikation nicht als eigene.
Koordiniertes Fachberater-Netzwerk
Warum NORDWALL & PARTNER
Autorität durch Substanz, nicht durch große Worte.
Der Markt verspricht viel und belegt wenig. Wir machen es umgekehrt.
Souverän und faktenbasiert
Wir arbeiten ruhig und auf Grundlage geprüfter Fakten, nicht mit Druck. Was wir sagen, halten wir ein. Was nicht geht, sagen wir Ihnen ehrlich.
Diskret und vertraulich
Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Diskretion ist bei uns kein Versprechen, sondern gelebter Standard.
Rechtssicher und notariell
Jede Anteilsübertragung wird notariell beurkundet. Die rechtliche und steuerliche Prüfung erfolgt durch die eingebundenen Fachberater. Nichts geschieht in der Grauzone.
Kein Freibrief-Versprechen
Ein Verkauf beendet die künftige Verantwortung, wirkt aber nicht rückwirkend haftungsbefreiend für bereits begangene Pflichtverletzungen. Wir gestalten deshalb rechtzeitig und sauber, statt Ihnen falsche Sicherheit zu verkaufen.
Klare Abgrenzung von Firmenbestattung
Wir übernehmen keine verschleiernden oder gläubigerbenachteiligenden Konstruktionen. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar dokumentiert.
Ein starkes Netzwerk
Wir koordinieren die passenden Fachberater: Notare, Fachanwälte und Steuerberater. So bündeln wir die Kompetenzen, die Ihr Fall braucht, an einer Stelle.
Transparenz statt Kleingedrucktes
Was nichts kostet, und wann etwas entsteht.
Wir halten die Konditionen so klar wie den Ablauf. Keine versteckten Kosten, keine Vorkasse, keine Überraschungen.
Was kostenfrei ist
Die unverbindliche Anfrage über das Formular oder telefonisch.
Die erste ehrliche Einordnung Ihrer Situation.
Das vertrauliche Erstgespräch.
Wann Konditionen entstehen
Erst wenn wir gemeinsam einen konkreten Weg gehen, vereinbaren wir die Konditionen vorher, transparent und schriftlich.
Bei einem Verkauf werden Ablauf und Vergütung im Vorfeld festgelegt, bevor Sie sich binden.
Ihr Risiko bei der Kontaktaufnahme ist null. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, und sie verpflichtet Sie zu nichts.
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich. Sie stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jeder Fall ist individuell und wird gesondert geprüft.
Verlässlichkeit, die man spürt
Was wir zusagen, halten wir ein.
Diskretion, klare Konditionen und ein geordneter Ablauf sind bei uns kein Versprechen für die Website, sondern gelebter Standard. Sie behalten in jedem Schritt die Kontrolle, und Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
Diskret. Verbindlich.
Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die Sie jetzt beschäftigen.
Grundsätzlich haftet für die Verbindlichkeiten der GmbH nur das Gesellschaftsvermögen, nicht Ihr Privatvermögen. Es gibt allerdings klar definierte Ausnahmen, in denen es doch persönlich werden kann: etwa bei nicht abgeführten Steuern im Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen, bei einer freiwillig übernommenen persönlichen Bürgschaft oder bei verspätetem Insolvenzantrag. Ob und welche dieser Ausnahmen Sie betreffen, prüfen wir mit den eingebundenen Fachberatern individuell.
Ja, das ist möglich. Rechtlich am saubersten ist ein Verkauf, solange die Gesellschaft noch nicht insolvenzreif ist. Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist ein Verkauf nicht per se verboten, aber durch zwingende gesetzliche Pflichten stark eingeschränkt. Deshalb gilt: je früher, desto größer der Handlungsspielraum. Wir prüfen mit Ihnen, was in Ihrer konkreten Lage möglich ist.
Das hängt vom gewählten Weg ab. Bei einer Übertragung oder Sanierung kann das Ziel der Erhalt des Betriebs und der Arbeitsplätze sein. Bei einer geordneten Beendigung sorgen wir für einen strukturierten, rechtlich sauberen Ablauf. Die arbeitsrechtlichen Fragen klären wir mit den eingebundenen Fachberatern, damit alles korrekt geregelt ist.
Wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eingetreten ist, besteht nach § 15a InsO eine gesetzliche Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern einen Insolvenzantrag zu stellen. Die Höchstfristen liegen bei drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Überschuldung. Wird diese Pflicht verletzt, drohen persönliche Haftung und Strafbarkeit. Genau deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, wo Sie stehen. Je eher, desto mehr Spielraum bleibt.
Diskretion ist der Kern unserer Arbeit. Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Übertragung des Formulars erfolgt verschlüsselt, die Speicherung DSGVO-konform. Auf Wunsch sprechen wir zunächst nur telefonisch. Über einen Vorgang erfährt nur, wer eingebunden werden muss.
Die unverbindliche Anfrage, die erste Einordnung und das Erstgespräch sind kostenfrei. Es gibt keine Vorkasse. Konditionen entstehen erst, wenn wir gemeinsam einen konkreten Weg gehen, und werden vorher transparent vereinbart. Die Ersteinschätzung stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Das hängt vom Weg und von Ihrer Situation ab. Auf Ihre Anfrage melden wir uns in der Regel innerhalb eines Werktages. Wie lange die Umsetzung dauert, besprechen wir realistisch im Erstgespräch. Wir nennen Ihnen keine leeren Versprechen, sondern eine ehrliche Einschätzung.
Nein, ein persönliches Treffen ist nicht nötig. Der gesamte Beratungsablauf funktioniert bequem online und telefonisch: von der ersten Anfrage über das vertrauliche Erstgespräch bis zur Abstimmung der Unterlagen. Die notarielle Beurkundung selbst erfolgt beim Notar, in vielen Fällen ist inzwischen sogar eine Online-Beurkundung möglich. So bleiben Sie ortsunabhängig und diskret.
Dann gelten besondere gesetzliche Regeln, unter anderem die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO und weitere Pflichten des Geschäftsleiters. In diesen Fällen spielen wir kein Standard-Verkaufsversprechen aus. Wir prüfen gemeinsam mit den Beteiligten, ob und wie eine koordinierende Begleitung noch möglich ist. Auch dann lohnt sich das Gespräch, es sollte nur zeitnah geführt werden.
Nein. NORDWALL & PARTNER ist eine spezialisierte Unternehmensberatung. Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Die notarielle Beurkundung sowie die rechtliche und steuerliche Prüfung übernehmen die von Ihnen oder von uns eingebundenen Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater. Genau diese Koordination ist unsere Stärke.
Die Substanz hinter NORDWALL & PARTNER
Erfahrung, die man nicht behaupten muss, sondern trägt.
Hinter NORDWALL & PARTNER stehen Menschen, die schwierige Unternehmenslagen seit Jahren begleiten. Ruhig, verschwiegen, verlässlich. Diskretion ist bei uns kein Zusatz, sondern das Prinzip: Wir stellen die Sache in den Vordergrund, nicht die Selbstdarstellung. Klare Rollen, belastbare Prozesse und ein festes Fachberater-Netzwerk, statt großer Gesten.
Julian Berg
Geschäftsführender Berater
Katharina Voß
Senior-Beraterin, Restrukturierung
Michael Reinhardt
Berater, Unternehmensverkauf
Bewusst ohne Portraits: Diskretion vor Selbstdarstellung.
Für die rechtliche und steuerliche Umsetzung arbeiten wir mit einem festen Kreis von Kooperationspartnern zusammen: Notaren, Fachanwälten und Steuerberatern. Wir koordinieren diese Kompetenzen, wir behaupten sie nicht als eigene. So erhalten Sie an einer Stelle das gebündelte Fachwissen, das Ihr Fall verlangt.
Was Sie bei uns nicht bekommen: verschleiernde Konstruktionen, leere Garantien oder den Verkauf falscher Sicherheit. Wir arbeiten ausschließlich rechtssicher, notariell beurkundet und nachvollziehbar dokumentiert.
Bereit für einen geordneten Weg
Hohe Schulden sind kein Endurteil. Handeln Sie jetzt.
Je länger Sie warten, desto enger wird Ihr Spielraum. Der Schutz Ihres Privatvermögens steht dabei für uns an erster Stelle. Schildern Sie uns Ihre Situation in wenigen Angaben: Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages, absolut diskret und unverbindlich.
Ihre Anfrage läuft komplett über unser diskretes Formular. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.